Die Kanzlei

Kanzlei Gebäude Wir sind für Sie die richtigen Ansprechpartner, wenn Sie ein juristisches Problem haben, das zielstrebig und effizient ohne Preisgabe der menschlichen und persönlichen Situation einer Lösung zugeführt werden soll.

Für uns ist es ein unabdingbares Muss, neben der Umsetzung der juristischen Ziele, auch der jeweiligen persönlichen Situation des Mandanten Sorge zu tragen. In uns finden Sie Ihre Berater, die Ihre Angelegenheiten begleiten und sich für die Bearbeitung persönlich verantwortlich zeichnen.

Der Schwerpunkt der im Jahre 1994 gegründeten Kanzlei liegt im Zivilrecht, insbesondere im Familienrecht. Frau Rechtsanwältin Schulze-Hürter ist Fachanwältin für Familienrecht.

Hier finden Sie eine Übersicht der Rechtsgebiete, die wir bearbeiten.
Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Ihr rechtliches Problem zu diesen Gebieten gehört, sprechen Sie uns an.

Familienrecht:
Gestaltung von Eheverträgen und Trennungsvereinbarungen
Ehescheidung
Unterhaltsansprüche (Kindes- und Ehegattenunterhalt)
Elternunterhalt
Vermögensauseinandersetzungen
Prüfung und Gestaltung von Eheverträgen
Sorge- und Umgangsrecht
Rentenansprüche, Versorgungsausgleich
Regelung von Ehewohnung, Hausrat und Immobilien
Gewaltschutzverfahren
Vaterschaftsanfechtung
Vaterschaftsfeststellung

Sozialrecht

Vertragsrecht:
Gestaltung von Verträgen
Prüfung von Verträgen
Schwerpunkt Familienrecht

Arbeitsrecht:
Vertretung vor dem Arbeitsgericht oder bei Kündigungsschutzverfahren
Gestaltung von Arbeitsverträgen oder Aufhebungsvereinbarungen

Verkehrsrecht:
Durchsetzung von Schadens- und Schmerzensgeldansprüchen im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen
Weitere Informationen finden sich zum Thema Verkehrsrecht unter www.autounfall.net